Mit den zaghaften Zugeständnissen neuer Öffnungszeiten für Handel und Gewerbe hat das Coronakabinett bei den Gewerbetreibenden wie auch bei den Kunden weniger für Erleichterung, als mehr für Verwirrung gesorgt.
Was sich beim Einkaufsvorgang in den Lebensmittel- und Drogeriemärkten in den vergangenen Monaten als praktikabel und problemlos erwiesen hat, soll bei Baumärkten, Möbelhäusern, Mode- und anderen Fachgeschäften, sowie in Einkaufszentren ein gefährliches Unterfangen mit höherem Infektionsrisiko darstellen. Die jetzt eingeführte vorherige Telefon- oder Internetanmeldung für den Kunden und die beschränkte Kundenzahl sollen die Gefahr verhindern. Doch zeigt sich, dass für Geschäfte mit Laufkundschaft das bürokratische Anmeldewesen nicht praktikabel ist und es sinnvoller wäre darauf zu verzichten und einfach nur die Anzahl der gleichzeitig im Laden anwesenden Personen zu begrenzen.
Für eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Waren und Dienstleistungen ist diese Regelung sicherlich nicht geeignet.
Man stelle sich vor, eine Kunde möchte im Einkaufszentrum am`Limbecker Platz´ in mehrere Geschäfte. Mit den notwendigen vorherigen Terminabsprachen könnte das zu einer unendlichen Geschichte werden. Solche Regelungen erwecken den Eindruck, als wären einige unserer Regierenden schon weit abgerückt vom alltäglichen Leben eines Normalbürgers.
Die jetzt praktizierte unterschiedliche Kundenkontrolle in Abhängigkeit vom Geschäftszweig ist unverhältnismäßig und ungerecht. Deshalb fordert die AfD für Handel, Gewerbe, Gastronomie und Hotels eine sofortige Rückkehr zumindest zu den Regelungen vor dem 1.11.2020.