Als nächste Stufe corona-bedingter Einschränkungen droht in Essen die auch von Oberbürgermeister Kufen befürwortete Einführung der 2-G-Regel. Eine solche Regelung soll praktisch den Impfzwang herstellen, der nach Meinung der AfD über das zumutbare Maß an Freiheitseinschränkung hinausgeht.

Nachdem man so langsam die Untauglichkeit des Inzidenzwertes als Maßstab für das Corona-Gefährdungspotenzial erkannt hat, soll jetzt die Auslastung des Gesundheitssystems die Basis für Verbotsmaßnahmen sein.

Im aktuellen Zustand ist die Belegung der Intensivstationen, wie auch schon in den zurückliegenden Monaten, weit entfernt von einer Notstandssituation. Für eine Verschärfung der Einschränkungen gibt es also derzeit keinen Grund.

Die Sorge der Politik um die Gesundheit der Bürger ist sicherlich berechtigt. Andererseits muss die Politik aber auch erkennen und akzeptieren, dass Menschen rechtlich nicht verpflichtet sind, sich impfen zu lassen. Letzten Endes entscheidet jeder selbst über seine Gesundheitsvorsorge, das wird durch unsere Grundrechte garantiert.

Berufsausübung in Gefahr

Eine 2-G-Regelung würde für viele Arbeitnehmer das Ende der Berufsausübung bedeuten. Unsere Sorge gilt hier beispielsweise den bei der Stadt angestellten Menschen, die mit einer indirekten Impfaufforderung unter Druck gesetzt werden. Das Gleiche gilt natürlich für die Arbeiter und Angestellten in anderen Betrieben.

Der Zutritt zur Arbeitsstelle und die Ausübung des Berufes dürfen nicht von einem als Eintrittskarte benutzten Impfpass abhängig gemacht werden.

Es wäre ein Trauerspiel, wenn die Arbeitnehmervertretungen und Betriebsräte das alles kopfnickend akzeptieren.