Erst eine Woche vor Veranstaltungsbeginn hatte die AfD in Duisburg vom zuständigen Verwaltungsgericht ihr Recht zur Nutzung einer städtischen Fläche erstritten. Die gleiche Fläche, auf der die SPD bereits in der Vergangenheit ein Fest veranstaltet hatte, wollte die AfD im Zuge der Gleichbehandlung auch für ihr Sommerfest in Anspruch nehmen.
In ihrem Bemühen, das AfD-Sommerfest doch noch zu verhindern, hat sich die zuständige städtische Gesellschaft in Duisburg an die nächsthöhere juristische Instanz, das Oberverwaltungsgericht, gewandt. Die dortigen Richter haben dann, mit nach unserer Auffassung fadenscheiniger Begründung, das AfD-Sommerfest zwei Tage vor Veranstaltungsbeginn untersagt.
Insgesamt nimmt die Behandlung der AfD mittlerweile immer groteskere Züge an, in vielen Fällen kann von Demokratie nicht mehr die Rede sein. Man kann nur hoffen, dass das nicht tatsächlich so weit geht, dass es zu Fälschungen von Wahlergebnissen zu Lasten der AfD kommt.