In der vergangenen Legislaturperiode des Deutschen Bundestages war die AfD- Fraktion bereits verschiedenen parlamentarischen Benachteiligungen ausgesetzt. Diese Praxis setzt sich nunmehr nach der letzten Bundestagswahl fort. Ungeachtet der seit Jahrzehnten geübten Praxis werden der AfD z.B. die ihr normalerweise zustehenden Posten als Ausschussvorsitzende ebenso verweigert wie einer der Stellvertreterposten des Bundestagspräsidenten.
Die anderen Parteien im Bundestag nutzen für ihre Politik der Ausgrenzung ihre gemeinsame Mehrheit im Parlament. Dabei erstaunt die geübte Nähe von CDU und FDP zur Linkspartei, also einer Partei, die aus ihrer Sympathie für die in Teilen gewaltbereite Antifa keinen Hehl macht. Bei jeder sich bietenden Möglichkeit erwähnen die altbekannten Parteien ihre angeblich vorbildliche Demokratieverbundenheit. Als AfD muss man hier aber ein auffallend undemokratisches Verhalten der Altparteien feststellen.
Jüngstes Beispiel für die AfD- Benachteiligung ist der Umgang mit den sogenannten parteinahen Stiftungen. Das sind Institutionen zur politischen Bildung, verbunden mit der jeweiligen Partei, jedoch rechtlich von diesen getrennt. Finanziert werden diese Stiftungen aus dem Bundeshalt in einer Höhe von etwa 132 Mio. € allein im Jahr 2022. Wie die AfD-nahe Stiftung (DES) mitteilt, soll es für sie auch in dieser Legislaturperiode keine Stiftungsmittel seitens des Bundes geben.
Offenbar wollen die anderen Bundestagsparteien die AfD nicht am Stiftungswesen teilhaben lassen und die Gesamtsumme lieber unter sich aufteilen.