Seit den ersten Apriltagen sind in NRW die Einschränkungen durch Corona- Verordnungen bis auf wenige Ausnahmen weggefallen. Nicht so in den öffentlichen Gebäuden der Stadt, denn für diese hat die Verwaltungsspitze der Stadt Essen auch weiterhin Maskenpflicht und die 3G-Regel angeordnet. Man beruft sich hier auf das Hausrecht als Begründung für das Umgehen der vom Land NRW beschlossenen Lockerung.

Die AfD hält diese Sonderregel für falsch und fordert für die städtischen Gebäude ebenfalls die Abschaffung der Corona-Einschränkungen.

Die Bürger betreten kommunale Einrichtungen nicht zu ihrem Vergnügen, sondern um ihren behördlichen Verpflichtungen nachzukommen oder Ihnen zustehende Leistungen der Verwaltung zu beantragen. Vor diesem Hintergrund werden die Bürger durch die Hausrechtvorschriften darin beschnitten, die ihnen gesetzlich zustehenden Rechte im allgemein zugelassenen Umfang wahrzunehmen.

Aufgrund der wiederhergestellten Freiheit, sich im öffentlichen Leben wie in Lebensmittelmärkten, Kaufhäusern und der Gastronomie frei zu bewegen, macht ein Sonderweg in wenigen Gebäuden auch unter gesundheitlichen Aspekten keinen Sinn.

Die seit über zwei Jahren auf die Bürger ausgeübte Grundrechtseinschränkung und Verunsicherung durch weite Teile der Politik und der Medien haben bei den Menschen und in der Wirtschaft besorgniserregende Spuren hinterlassen.

Als Fazit aus dieser Zeit ist festzustellen: Vorsicht ist in bedrohlichen Situationen immer geboten, jedoch ist Angst immer ein schlechter Berater.