Zur aktuellen Entscheidung des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), die Partei „Alternative für Deutschland“ bundesweit als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ einzustufen, nimmt der AfD-Kreisverband Essen wie folgt Stellung:
Die Entscheidung des BfV ist aus Sicht des Essener Kreisverbands ein beispielloser Angriff auf die demokratische Opposition in Deutschland. Sie erfolgt zu einem Zeitpunkt, an dem die AfD bundesweit in Umfragen führend ist, wenige Tage vor einem Regierungswechsel – und obwohl die juristische Prüfung der bisherigen Einstufung als „Verdachtsfall“ noch nicht abgeschlossen ist. Die Partei wurde damit inmitten eines laufenden Rechtsverfahrens öffentlich stigmatisiert. Ein politischer Missbrauch des Inlandsgeheimdienstes zu Wahlkampfzwecken ist offensichtlich.
Juristisches Vorgehen: Der Bundesvorstand der AfD hat unmittelbar nach Bekanntwerden der Maßnahme rechtliche Schritte eingeleitet. Bereits am 02. Mai 2025 wurde eine Abmahnung an das BfV übermittelt. Am 05. Mai folgte eine umfassende Klage mit Eilantrag beim Verwaltungsgericht Köln, um die Hochstufung und ihre öffentliche Verbreitung zu unterbinden. Ziel ist der Schutz des demokratischen Wettbewerbs vor staatlicher Einflussnahme.
Auswirkungen auf Programm und Unterstützung: Für den AfD-Kreisverband Essen hat die Entscheidung keine Auswirkungen auf das politische Selbstverständnis und das Programm. Die AfD steht weiterhin uneingeschränkt auf dem Boden des Grundgesetzes.
Schlussfolgerung: Der Versuch, eine politische Partei mithilfe eines Geheimdienstes zu diskreditieren, stellt einen gefährlichen Präzedenzfall für die Demokratie dar. Der AfD-Kreisverband Essen steht geschlossen hinter dem Bundesvorstand und dessen rechtlichem Vorgehen. Die Bürger werden sich nicht durch Einschüc
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